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§ 1 INFOSCREEN Gewinnspiele

(1) Die INFOSCREEN Gewinnspiele in den Öffis in Österreich (nachfolgend, die „Aktion“) werden von der INFOSCREEN Austria Gesellschaft für Stadtinformationsanlagen GmbH, dem Digital out of Home - Medium,
(im Folgenden kurz: INFOSCREEN), ORBI Tower, Thomas-Klestil-Platz 13, 1030 Wien, veranstaltet.

§ 2 Aktionszeitraum

(1) Der Teilnahmezeitraum der Aktion wird jeweils im Text des Öffi Gewinnspiels bekannt gegeben.

§ 3 Teilnehmer

(1) Teilnahmeberechtigt sind alle unbeschränkt geschäftsfähigen Personen, die zum Zeitpunkt der Teilnahme mindestens 18 Jahre alt sind und ihren Wohnsitz in Österreich haben. An Minderjährige, die dennoch teilnehmen, werden keine Gewinne ausgeschüttet.

(2) Mitarbeiter von INFOSCREEN, sowie alle an der Konzeption und Umsetzung des Gewinnspiels beteiligten Personen sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

§ 4 Teilnahme an der INFOSCREEN Aktion

(1) Die Teilnahme erfordert die wahrheitsgemäße und vollständige Angabe Ihrer persönlichen Daten bei der Registrierung für das Gewinnspiel.
(2) Die Teilnahme ist kostenlos und nicht abhängig von dem Erwerb von Waren oder Dienstleistungen oder der Bestellung eines Newsletters.
(3) INFOSCREEN ist berechtigt, einzelne Personen von der Teilnahme auszuschließen, sofern berechtigte Gründe, wie z.B. Verstoß gegen die
Teilnahmebedingungen, (versuchte) Manipulation, etc., vorliegen und behält sich vor, rechtliche Schritte einzuleiten.
(4) Wenn die Voraussetzungen für einen Ausschluss vorliegen, können Gewinne auch nachträglich aberkannt oder zurückgefordert werden. Aus dem Ausschluss bei Vorliegen berechtigter Gründe entstehen keinerlei Ansprüche der Teilnehmer gegenüber INFOSCREEN.

§ 5 Gewinnbekanntgabe und –Versand

(1) Die Gewinner werden zum Ende des Aktionszeitraums per Mail kontaktiert und über ihren Gewinn benachrichtigt.
(2) INFOSCREEN haftet nicht für einen verspäteten Eingang des Gewinns beim Gewinner oder für einen Verlust des Gewinns auf dem Postweg.
(3) Sollte sich der Gewinner innerhalb der angegeben Frist (bzw. bei Nichtangabe einer Frist innerhalb von 5 Werktagen) nicht melden, so verfällt der Gewinnanspruch und es wird aus den übrigen Teilnehmern ein neuer Gewinner ausgelost.
(4) Kann der Gewinn aus Gründen, die in der Person des Gewinners liegen (Angabe einer unrichtigen E-Mail-Adresse, Postanschrift, etc.) nicht bis zum Ende des Gewinnspielzeitraums bekannt gegeben oder nicht innerhalb von 5 Werktagen nach Gewinnversand übermittelt werden, so verfällt der Gewinnanspruch und es wird aus den übrigen Teilnehmern ein neuer Gewinner ausgelost.
(5) Für die Richtigkeit der angegebenen Kontaktdaten sind die Teilnehmer verantwortlich.

§ 7 Datenschutz

(1) Allgemeines
1.1 INFOSCREEN speichert und verarbeitet Daten ausschließlich im Sinne des Österreichischen Datenschutzgesetzes.
(2) Gespeicherte Daten
2.1 INFOSCREEN speichert folgende personenbezogene Daten:
Vorname, Nachname, Alter, Geschlecht, Postleitzahl, E-Mailadresse
2.2 Die Daten werden nach der Teilnahme an einem Gewinnspiel für sechs Monate gespeichert. Sollte der Gewinnspielteilnehmer innerhalb dieser Frist erneut an einem Gewinnspiel teilnehmen, verlängert sich diese Frist erneut um sechs Monate
2.3 Der Gewinnspielteilnehmer kann jederzeit seine Zustimmungserklärung zur Verarbeitung der Daten zurückziehen. In diesem Fall nimmt er an keinem Gewinnspiel mehr teil.
2.4 INFOSCREEN speichert darüber hinaus keine Daten.
2.5 Benutzer, die unseren Newsletter oder unsere Werbe E-Mails nicht mehr länger erhalten wollen, klicken einen Link namens „Abmelden“, der in allen von INFOSCREEN Austria GmbH gesendeten E-Mails enthalten ist.
(3) Datenverwendung
3.1 INFOSCREEN speichert und verwendet die Daten um Gewinnspiele durchzuführen und zu administrieren. Die Weitergabe der Datenerfolgt ausschließlich an Personen, welche an der Durchführung des Gewinnspiels unmittelbar beteiligt sind. Mit Löschung des Gewinnspielteilnehmers werden sämtliche personenbezogenen Daten des Nutzers gelöscht.

§ 8 Ausschluss von der Aktion/Abbruch der Aktion

(1) Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich die INFOSCREEN Austria GmbH das Recht vor, Teilnehmer von der Aktion auszuschließen.
(2) Ausgeschlossen werden können auch Personen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulationen Vorteile zu verschaffen suchen.
(3) INFOSCREEN Austria behält sich vor, die Aktion zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit kann die INFOSCREEN GmbH Gebrauch machen, wenn aus technischen Gründen (z. B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/ oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung der Aktion nicht gewährleistet werden kann. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wird, kann INFOSCREEN von dieser Person den entstandenen Schaden ersetzt verlangen.

§ 9 Geistiges Eigentum

Das gesamte geistige Eigentum und andere Rechte in Bezug auf die Aktion (einschließlich und ohne Einschränkung Urheberrechte, Markenrechte, die Rechte an den Designs, Rechte an Datenbanken und Computerprogrammen), die erstellt wurden bzw. werden, gehören ausschließlich der INFOSCREEN Austria GmbH.

§ 10 Rechtswegeausschluss

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.