Um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen, hat INFOSCREEN ein neues Hinweisgebersystem eingerichtet. Es steht allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartnern der INFOSCREEN, die im beruflichen Umfeld Informationen über Missstände oder Rechtsverletzungen erhalten haben, zur Verfügung
Durch Ihren Hinweis können Sie dazu beitragen, schwerwiegende Verstöße gegen Gesetze aufzudecken und künftig zu vermeiden. Hinweise können anonym oder namentlich abgegeben werden. Alle Daten und Informationen werden streng vertraulich behandelt. Es ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die wissentliche Meldung von unrichtigen Hinweisen rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Das Hinweisgebersystem ist daher ausschließlich im guten Glauben und für begründete Anliegen zu nutzen.
Nähere Details und Informationen über das Hinweisgebersystem, den Ablauf einer Meldung und den Schutz der Identität von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern sind dem FAQ-Dokument auf der Startseite des Hinweisgebersystems ab Februar 2024 zu entnehmen.
Mit einem Mausklick auf den untenstehenden Link befinden Sie sich im geschützten Hinweisgebersystem. Dieses System ist nicht Teil der Website der INFOSCREEN.