Präambel
Dieses Statut stellt sicher, dass die Unabhängigkeit, Eigenverantwortlichkeit und Freiheit der redaktionellen Berufsausübung bei INFOSCREEN gewährleistet sind. Das Redaktionsstatut regelt die Zusammenarbeit zwischen Mitarbeiter:innen, Geschäftsführung, Gewista-Group und Stakeholdern wie z.B. den Verkehrsmittelbetreibern. Darüber hinaus regelt es die Zusammenarbeit mit Medienpartnern, für die alle im Redaktionsstatut genannten Werte gelten müssen. Alle Beteiligten verpflichten sich zu einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit. Dieses Statut dient insbesondere dem Schutz jener Personen, die durch ihre inhaltliche journalistische Tätigkeit bei INFOSCREEN exponiert sind.
Alle Nachrichten und Berichte sind sorgfältig auf Wahrheit und Herkunft zu prüfen. Redaktionelle Beiträge, Werbeschaltungen und Sonderwerbeformen sind deutlich als solche erkennbar zu machen und/oder zu kennzeichnen.
Die Freiheit der journalistischen Berufsausübung besteht darin, ausschließlich aufgrund der nach bestem Wissen und Gewissen erhobenen Tatsachen zu handeln. Diese Freiheit ist vor rechtswidrigen Eingriff von innen und außen, insbesondere parteipolitischer, wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Interessensgruppen, zu schützen. Der generische Maskulin wird in diesem Statut nach Möglichkeit durch geschlechtergerechte Formulierungen ersetzt.
Selbstverständnis
INFOSCREEN ist ein unabhängiges Digital-Out-of-Home-Medium.
INFOSCREEN berichtet neutral, unabhängig und überparteilich. Die Redaktion bekennt sich zum demokratischen Rechtsstaat und zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Sie lehnt Extremismus und Faschismus ab. Die Mitarbeiter:innen beachten die vom Österreichischen Presserat formulierten Grundsätze für die publizistische Arbeit.
Sachverhalte werden ohne Rücksicht auf Parteizugehörigkeit, Geschlecht, Herkunft oder Religion dargestellt. Berichte, die geeignet sind, die Grundfreiheiten oder Menschenrechte zu gefährden, werden nicht ausgestrahlt. Um das heterogene Publikum von INFOSCREEN bestmöglich anzusprechen, verwenden wir eine gendergerechte Sprache, wo immer möglich.
Berichte, die im Rahmen von Medienpartnerschaften von Dritten bereitgestellt werden, sind klar durch Bezeichnung des Absenders in der Quellenangabe (Logo oder Wortlaut) erkennbar zu machen. Entgeltliche Einschaltungen im redaktionellen Layout sind klar als solche gekennzeichnet.
Aufgrund der Programmstruktur und -länge von INFOSCREEN ist es nicht möglich, alle Nachrichten zu berücksichtigen. Bei der Auswahl der ausgestrahlten Meldungen wird auf Aktualität, Nähe und Relevanz Rücksicht genommen.
INFOSCREEN als DOOH-Medium in allen neun Bundesländern berichtet über internationale Themen ebenso wie über regionale Geschehnisse.
INFOSCREEN nutzt KI als Werkzeug, wobei die Endverantwortung für Inhalte immer beim Menschen liegt. KI-erstellte Inhalte müssen zwingend auf Richtigkeit geprüft werden. Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten ist Pflicht, um Leser:innen nicht zu täuschen.
Grundsätze redaktioneller Arbeit
Alle Redakteur:innen sind im Rahmen der Bestimmungen des Redaktionsstatuts in ihrer journalistischen Tätigkeit unabhängig. Unabhängigkeit ist nicht nur das Recht der Redakteur:innen, sondern auch deren Pflicht. Unabhängigkeit bedeutet Unabhängigkeit von Staats- und Parteieinfluss, aber auch Unabhängigkeit von anderen Medien sowie politischen oder wirtschaftlichen Lobbys.
Die Redaktion stellt gemeinsam mit der Geschäftsführung sicher, dass entgeltliche Einschaltungen nicht den Eindruck erwecken, sie seien ein redaktioneller Bestandteil. Entgeltliche Einschaltungen unterscheiden sich von redaktionellen Texten durch den Zusatz „entgeltliche Einschaltung“.
Die Trennung von Redaktion und Anzeigenabteilungen sichert die Unabhängigkeit der INFOSCREEN-Redaktion. Eine Einflussnahme der Anzeigenabteilung auf die redaktionelle Arbeit ist ausgeschlossen. Das gilt für Themenfindung und Gestaltung gleichermaßen. Die Mitarbeiter:innen entziehen sich allen Versuchen einer inhaltlichen Einflussnahme von Anzeigenkunden und Kooperationspartnern. Die Letztentscheidung über eine Berichterstattung bei Anfragen seitens Sales obliegt der Redaktion.
Medienpartnerschaften werden in der Berichterstattung offengelegt.
Die Mitarbeiter:innen vermeiden, dass redaktionelle Veröffentlichungen durch private oder geschäftliche Interessen Dritter unsachlich beeinflusst werden. Private oder geschäftliche Interessen der Mitarbeiter:innen selbst dürfen keinen Einfluss auf redaktionelle Inhalte haben. Die Mitarbeiter:innen nehmen keine Einladungen, Vergünstigungen oder Testgeräte an, aus denen sie einen persönlichen Vorteil ziehen.
Kein:e Mitarbeiter:in darf gezwungen werden, in Erfüllung seiner redaktionellen Aufgaben in einer bestimmten Art tätig zu werden, die seinen Standespflichten, seinem Gewissen oder der grundsätzlichen Haltung von INFOSCREEN zuwiderläuft.
Die Programmdirektion von INFOSCREEN ist für die Einhaltung der Leitlinien und deren Umsetzung im Tagesgeschäft verantwortlich.
INFOSCREEN strahlt im öffentlichen Raum aus, wo der Handlungsspielraum von Eltern eingeschränkt ist. Die INFOSCREEN-Redaktion hat sich aus diesem Grund zu einem Redaktionskodex verpflichtet, mit dem der Spagat zwischen Aktualität, Realität und Informationspflicht auf der einen Seite und der Einhaltung ethischer Grundsätze auf der anderen Seite gelingt. Dieser Kodex ist handlungsleitende Richtlinie für die Programmgestaltung. INFOSCREEN verzichtet bei seiner Programmkonzeption und -umsetzung darauf, gewaltsame oder Angst erregende Sendungsinhalte einzusetzen, um Aufmerksamkeit zu erregen.
Besonders bei Nachrichten wird auf Bildmaterial von Toten oder Schwerverletzten bzw. anderes verstörendes Bildmaterial gänzlich verzichtet.
Redaktionelle KI-Richtlinien
Als innovatives Medienunternehmen setzt INFOSCREEN Künstliche Intelligenz (KI) ein, um Arbeitsabläufe zu erleichtern, zu beschleunigen, zu verbessern bzw. unsere Produktpalette auszuweiten. Alle Redakteur:innen werden motiviert, sich aktiv mit den Möglichkeiten von KI-Tools auseinanderzusetzen. Dafür führen wir einen offenen Austausch mit unseren Mitarbeiter:innen, Nutzer:innen und anderen Medien über den Einsatz von KI-Technologien und bieten sichere Nutzungsmöglichkeiten im Rahmen der KI-Richtlinien von JCDecaux.
INFOSCREEN gewährleistet, dass Leser:innen stets auf die Echtheit der von der Redaktion veröffentlichten Texte, Audios, Bilder und Videos vertrauen können. Künstliche Intelligenz neigt dazu, Informationen zu „halluzinieren“, also Fakten zu verfälschen oder mit Fiktion zu vermischen. Die INFOSCREEN-Redaktion stellt sicher, dass KI-generierte Inhalte allen Qualitätsansprüchen und journalistischen Standards entsprechen.
Im Regelbetrieb muss gewährleistet sein, dass ein Mensch vor Veröffentlichung eingreifen kann, bei dem die finale Verantwortung liegt.
Redaktionelle Inhalte, die mit KI erstellt wurden, werden als solche gekennzeichnet.
Wir verwenden KI-Software als Werkzeug zur Unterstützung unserer journalistischen Arbeit, etwa um Ideen, Zugänge und Inspirationen für Texte zu finden, diese zu editieren oder auch zur Recherche. Bei Recherchen gilt: Wir glauben der KI keine Fakten, wir prüfen alles.
Sofern KI uns dabei unterstützt, Inhalte zu recherchieren oder zu verarbeiten, verzichten wir auf eine Kennzeichnung.
Fotojournalistische Bilder sind frei von inhaltsverändernden Eingriffen. Real existierende Personen, Mitarbeiter:innen, Personen des öffentlichen Lebens werden nicht durch KI verändert. Ebenso werden Markenlogos oder markenrechtlich geschützte Figuren nicht mit KI-Tools verändert.
KI-Bildgeneratoren können dazu neigen, Stereotype zu reproduzieren. Wir prüfen die von dieser Software erstellten Inhalte deshalb besonders kritisch und achten darauf, dass die von uns veröffentlichten Bilder möglichst frei von Diskriminierung sind und keine Realität vortäuschen.
Wir verwenden zur Erzeugung von KI-Bildern in Abstimmung mit der IT- und Rechtsabteilung nur Software, die von JCDecaux genehmigt wurde.